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Experten in der rechtssicheren elektronischen Vergabe

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4. Dec. 2009
Die EU-Kommission legt neue EU Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen fest

Die neuen EU-Schwellenwerte sind für öffentliche Auftraggeber ab dem 01.01.2010 verbindlich zu beachten.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren gelten ab 01.01.2010 folgende reduzierte Schwellenwerte:

Bauaufträge: 4,845 Mio. Euro

(Bis zum 31.12.2009: 5,150 Mio. Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge: 193.000 Euro

(Bis zum 31.12.2009: 206.000 Euro)

Dienstleistungs- und Lieferaufträge im

Sektorenbereich: 387.000 Euro

(Bis zum 31.12.2009: 412.000 Euro)

Für Liefer- und Dienstleistungen der Obersten oder Oberen

Bundesbehörden sowie vergleichbarer

Bundeseinrichtungen: 125.000 Euro

(Bis zum 31.12.2009: 133.000 Euro)

Sämtliche AI Systeme werden natürlich pünktlich an die neuen Vorgaben angepasst!